AGB

 

Tansania erfahren

Jan Schulte

Sülzgürtel 34

50937 Köln

Allgemeine Reisebedingungen

die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseangebote, für die Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) als Reiseveranstalter auftritt und auf die die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB über den Reisevertrag Anwendung finden. Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter. Sie sollten sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.

  1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung und Reisebestätigung

1.1 Die Anmeldung zu einer Reise kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (E-Mail) erfolgen. Der Kunde hat für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein.

1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Leistungsänderungen

Die von Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) zu der betreffenden Reise mit allen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen in Verbindung mit der Buchungsbestätigung an den Kunden. Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung zu informieren ist. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3. Preisänderung

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Vertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

Falls Preiserhöhungen 5 % des Reisepreises übersteigen oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Ziffer 2, ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise von Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) zu verlangen, wenn Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) über die Preisanpassung oder die Änderung der Reiseleistung gegenüber Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) geltend zu machen.

  1. Bezahlung

Nach Zugang der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

Die Restzahlung ist unaufgefordert bis 28 Tage vor Reisebebeginn zu überwiesen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7 abgesagt werden kann. Maßgebend ist das Datum der Gutschrift der Zahlung bei Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte).

Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten und / oder Schadensersatz zu belasten.

Zahlungen mit Scheck werden nur bis 14 Tage vor Abreise akzeptiert.

5. Rücktritt und Umbuchung

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Tansania-erfahren. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde zurück, so verliert Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber nach § 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) kann diese Entschädigung konkret oder pauschaliert berechnen. Pauschaliert kann sie wie folgt verlangt werden:

  • Bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
  • ab 59. bis 35. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
  • ab 34. Tag bis 20. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises
  • ab 19. Tag bis 6. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • und später als 6 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises

Als Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.

Es steht dem Reisenden frei, unabhängig davon, ob die Berechnung der Stornierung Entschädigung pauschal oder konkret erfolgt, uns nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind.

Hat Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) ihnen einen Flug zur gebuchten Reise vermittelt, müssen im Falle des Reiserücktritts die Storno Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die ihnen auf Wunsch gerne zugesandt werden.

Insbesondere bei Spezial Tarifen kann der Aufwendungsanspruch bis zu 100% der Flugkosten betragen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Umbuchungen auf eine andere Reise innerhalb des ausgeschriebenen Programms des laufenden Jahres sind bis zu 65 Tage vor Reisebeginn möglich. Wir können hierfür ein Umbuchungs Entgelt von bis zu 30 Euro erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß vom Reiseveranstalter angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) bezahlt an Sie jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) zurückerstattet worden sind.

7. Absage der Reise

Ist in der Reiseausschreibung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert war und dort auch der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und in der Buchungsbestätigung ebenfalls deutlich auf diese Angaben hingewiesen wurde. Eine Absage später als 28 Tage vor Beginn der Reise ist nicht zulässig. Auf den Reisepreis geleistete Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet.

8. Kündigung

Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Bedingung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst vertragswidrig verhält. Dabei behält Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch die Leistungsträge oder ähnliche Vorteile, die Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl wir als auch Sie den Reisevertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

9. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird.

Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) informiert diesbezüglich über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe Leistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe von Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

Radtouren erfordern mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise; es obliegt deshalb dem Teilnehmer zu klären oder klären zu lassen, ob er den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist. Vorausgesetzt wird, dass die Teilnehmer sein Rad im Straßenverkehr oder „off road“ sowie bei jeder Witterung beherrschen können. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und haften für Schäden gegenüber Dritten oder anderen Teilnehmern nach gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen, für ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Haftpflichtversicherung), der auch im Ausland gültig ist, zu sorgen.

10. Haftung des Reiseveranstalters

Die vertragliche Haftung von Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir

für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Für alle gegen Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir für Sachschäden je Kunde und Reise bis 4.100,- Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die hier genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck.

11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flug Beförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu/ und auf der Internetseite von Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) sowie in seinen Geschäftsräumen einsehbar. Die Liste wird von der EU ständig aktualisiert.

12. Pass- und Visum Erfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschrifte

Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visum Erfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Tansania-erfahren hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde uns beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa zu beantragen, so haftet Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

13. Ausschluss von Ansprüchen/Anzeigefristen, Verjährung

Reise Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Tansania-erfahren.de (Inhaber Jan Schulte) unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellung Verzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.

Reise Vertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Tansania-erfahren Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder wir die Verhandlungen ver­weigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschä­den unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

14. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

  1. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages sowie der vorliegenden Reise- und Zahlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertrags-verhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Text, Bilder, Grafiken und AGB unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderer Schutzgesetze. Alle Rechte vorbehalten.

 Stand 10.2.2021